RAHMENBEDINGUNGEN
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient zum Kennenlernen und der Klärung der Rahmenbedingungen für die therapeutische Zusammenarbeit. Im Erstgespräch findet gemeinsam die Auftragsklärung statt und es werden methodisch sowie inhaltlich Arbeitsschwerpunkte besprochen. Die Dauer beträgt 75 Minuten.
Setting
Die Therapie findet im geschützten Rahmen meiner Praxis statt. In der Regel handelt es sich um eine Einzeltherapie zwischen KlientIn und Psychotherapeutin. Wir sitzen einander gegenüber und sind im Gespräch. Die Sequenz der Gespräche ist üblicherweise 7 bis 14-tägig. Eine Einheit dauert 50 Minuten.
Verschwiegenheit
Für PsychotherapeutInnen besteht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht, um die therapeutische Beziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn zu ermöglichen und zu schützen. Sie als KlientIn sind frei darüber zu entscheiden, mit wem Sie was teilen möchten.
Honorar
Das Erstgespräch und eine psychotherapeutische Einheit kosten 70 Euro.
Bei Coaching wird das Honorar individuell vereinbart und ist je nach Fragestellung unterschiedlich.
Absageregelung
Eine Stornierung der vereinbarten Sitzung ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich.
Bei kurzfristiger Absage werden 50 Euro verrechnet, sofern der Termin nicht nachbesetzt werden kann.
Qualität (Sicherung)
Die Bezeichnung Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision heißt, dass ich mich im
letzten Ausbildungsabschnitt befinde und daher nun selbstständig als Psychotherapeutin
tätig sein kann. Ich bin verpflichtet, meine fachliche Arbeit regelmäßig mit einer/m Lehrtherapeut:in zu supervidieren. Dies geschieht selbstverständlich anonymisiert. Damit ist die Qualität des Vorgehens gesichert und Sie erhalten doppelte Sicherheit.
„Das Ich wird am Du zum Ich.“
M. BUBER
